ERDWÄRME21 GmbH

11/2013 "Jetzt mit Zuschüssen maximale Einspareffekte erzielen", Haus & Grund informiert

Energieberatung

Die Energiepreise bewegen sich weiterhin mit steigendem Trend. Mehr und mehr Hauseigentümer versuchen, die zunehmenden Kosten über Energiesparmaßnahmen am Haus zu kompensieren. Hier gilt wie bei vielem – erst informieren, dann investieren. Nur wer weiß, wie viel sein Haus überhaupt verbraucht, wo Energie verloren und wo sie eingespart oder die Verluste zumindest eingedämmt werden können, kann zukünftig ordentlich sparen. Eine Energieberatung hilft dabei, sich in Startposition zu bringen, maximale Einspareffekte zu erzielen und unnütze Mehrkosten oder gar Fehlinvestitionen zu vermeiden. Diese kann, je nach Haus und den Zielen des Hauseigentümers, ganz unterschiedlich ausfallen.

Mehr als 440 Zuschüsse zur Energieberatung

Guter Rat ist mitunter teuer, doch Energieberatungen werden bezuschusst. Nicht nur Bund und Bundesländer nehmen Hauseigentümern einen Teil der Beratungskosten ab. In Deutschland gibt es über 440 Zuschüsse zur Energieberatung, über 70 % sind regionale Zuschüsse von Landkreisen, Städten, Gemeinden und Energieversorgern.

Aktuell laufen im gesamten Bundesgebiet Aktionen, in denen sich Hauseigentümer die volle Beratungsleistung für weniger Geld sicher können. Wer wissen möchte, welche Beratungs-, Bau- und Modernisierungszuschüsse es für sein Haus gibt, kann sich im Internet unter www.foerderdata.de kostenlos informieren.

Zuschuss plus Gutschein vom BAFA

Eine umfassende Vor-Ort Beratung mit detaillierter Berechnung verschiedener Modernisierungsvarianten, deren Investitionskosten und Fördermöglichkeiten ist die ausführlichste Beratungsleistung und wird durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bezuschusst. Sie dient als Ausgangspunkt und Fahrplan für geplante Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude und kann nur von entsprechend qualifizierten und unabhängigen Beratern durchgeführt werden. Die Energieberatung für Ein- und Zweifamilienhäuser wird vom BAEA mit 400 Euro und für Wohnhäuser mit mindestens 3 Wohneinheiten mit 500 Euro bezuschusst.

ln einer aktuell laufenden Gutscheinaktion erhalten die ersten 1.000 Anträge, die bis zum 31. Dezember 2013 beim BAFA eingehen, einen zusätzlichen Gutschein im Wert von 250 Euro. Hauseigentümer können den Gutschein online auf der Homepage des BAFA abrufen, den Rest erledigt der Energieberater. Er muss bis zum 31. Dezember 2013 einen Antrag nach der Förderrichtlinie beim BAFA stellen.

Informationen:
www.foerderdata.de
www.bafa.de

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